Mittwoch, 19. Mai 2010 - B04 09.30 - 11.00
Eike Richter, Stabsreferat des KfZ-Wesen Deutschland-Online, machte in seinem Vortrag „Die strategische Schlüsselrolle des Rechts für die Umsetzung von eGovernment“ darauf aufmerksam, dass das Recht im Reformprozess stärker als bisher (auch) als strategischer Faktor gesehen werden muss. Dabei gründet er seinen Vortrag auf die praktischen Erfahrungen, die durch das prioritäre Vorhaben „KfZ-Wesen“ des Aktionsplans Deutschland-Online in den letzten 3 Jahren gesammelt werden konnten.
Ein wesentlicher Grund von Umsetzungsdefizite besteht seiner Meinung nach darin, dass Vorhaben zum E-Government auf eine sehr komplexe und ausdifferenzierte Behördenstruktur treffen, welche von E-Government-Projekten meist überwunden bzw. für den Bürger und die Wirtschaft nicht mehr als Wahrnehmbar empfunden werden sollen. Dabei gilt es jedoch rechtlich eine Vielzahl von Zulässigkeitsvoraussetzungen und -beschränkungen zu berücksichtigen und zu wahren. Die Erfahrung bei der Vorbereitung der praktischen Umsetzung des Projekts „KfZ-Wesen“ habe gezeigt, dass „ohne die Berücksichtigung aller berührten Rechtsbereiche keine in der Praxis funktionierende Umsetzung gelingen kann“. Von enormer Bedeutung für ein Projekt sei es somit, frühzeitig - also bereits in der Planungsphase - die für die Gesetzgebung und die Verwaltung zuständigen Ressorts in das Projekt einzubinden und die jeweiligen Veränderungsprozesse zu koordinieren.
Ausgangspunkt der Erfahrungen ist somit, dass das Recht im E-Government nicht auf die - ohne Zweifel - wichtige Rolle beschränkt werden sollte, neuen E-Governmentverfahren eine sichere Rechtsgrundlage zu geben. Sondern das Recht vielmehr als Schlüsselrolle im Veränderungsprozess gesehen werden muss. Denn das Recht sei nicht nur Medium der Reformkommunikation, Mittel der Reformlegitimation und des Interessensausgleichs. Sondern kann zudem als Reformtreiber fungieren, indem die dem Recht anhaftende Steuerungsmacht für den Fortschritt der Reform genutzt wird.
Hans-Peter Mayer, Leiter für Marketing/Vetriebskoordination bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), ging in seinem Vortrag „Länderübergreifende Vernetzung der Bundesländer im Meldewesen - Sachstand und Ausblick“ auf die Erfahrungswerte ein, die die AKDB in Hinsicht auf das bundesländerübergreifende Meldewesen sammeln konnte und bezeichnete das Unternehmen als Integrator von Verfahren und E-Government Systemen.
Das Bedürfnis für Datenübermittlung und Abfragen aus den Melderegistern durch private Stellen oder Behörden hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die Melderegister haben sich längst zu einem Basisinformationssystem für viele Bereiche entwickelt. Durch Änderungen von melderechtlichen Regelungen durch Bund und Länder wurden die Voraussetzungen geschaffen, auf elektronischem Weg Auskünfte aus den Melderegistern einzuholen.
Eine von der Privatwirtschaft am häufigsten nachgefragte Dienstleistung im Meldewesen ist dabei die Melderegisterauskunft, die nun auch Online erfolgen kann.
Durch den Portalverbund Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Saarland (nur Landeshauptstadt Saarbrücken) und Kommunen aus Niedersachsen in Kooperation mit den (kommunalen) IT-Dienstleistern wurde die Grundlage geschaffen, ein zentralen Datenbestand bereitzustellen, welcher es den „Powerusern“ ermöglicht auf möglichst große Meldedatenbestände zuzugreifen und eine automatische Weiterleitung von Anfragen an andere Länderportale zu ermöglichen. Die Aktualität des zentralen Datenbestandes wird durch tagesaktuelle Übermittlung von Änderungsdaten durch die Meldebehörde sichergestellt.
Die Datenhoheit liegt dabei jedoch ausschließlich bei den Kommunen. Des Weiteren sichern die IT-Dienstleister aus den Ländern den Meldebehörden die Einnahmen, d.h. die gesetzlich festgelegte Gebühr, aus den Melderegisterauskünften. Dabei ist die Möglichkeit geschaffen worden, dass „Poweruser“ sich registrieren und eine vertraglich festgelegte monatliche Gebühr zahlen; während eine Registrierung bei dem „einfachen Nutzer“ nicht erfolgt. Ziel sei es letztendlich einen bundesweit flächendeckenden Portalverbund zu schaffen und so einen länderübergreifenden Melderegisteraustausch zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür sei es, dass bilaterale Verträge jeweils zwischen den einzelnen Ländern geschlossen werden.
(Christine Petersen)